Kommunales Wahlrecht für alle!

Veröffentlicht am 07.05.2008 in Landes-SPD

In Berlin dürfen bis heute – wie überall in Deutschland – nicht alle wählen. Berliner ohne deutschen Pass leben seit mehreren Generationen in unserer Stadt. Sie arbeiten, zahlen ihre Steuern und erziehen ihre Kinder hier. Sie dürfen aber weder über die Gestaltung der Spielplätze entscheiden, noch den Bürgermeister wählen. Das ist undemokratisch! Tatsache ist: Das Zusammenleben in den Stadtteilen funktioniert umso besser, je mehr Menschen sich und ihre Meinung einbringen. In demokratischen Prozessen müssen die Interessen verschiedenster Bevölkerungsgruppen ausbalanciert werden. Daher bedarf es breiter politischer Mitwirkungsmöglichkeiten! Die Stimmen von Hunderttausenden werden derzeit von unseren Volksvertretern nicht vertreten.

Wir wollen das kommunale Wahlrecht für alle! Die Berliner SPD fordert die Einführung des kommunalen Wahlrechts. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde beschlossen, das kommunale Wahlrecht für alle zu prüfen. Der Berliner Senat unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit hat eine Initiative im Bundesrat gestartet. Für Einführung des kommunalen Wahlrechts ist eine Grundgesetzänderung nötig, die wird von den Konservativen bisher blockiert wird. Aber auch in der CDU wird mehr und mehr erkannt, dass nur die demokratische Teilhabe aller Menschen in Deutschland eine gerechte Gesellschaft sichert. So forderte die Frankfurter Bürgermeisterin Petra Roth 2007 die Einführung des kommunalen Wahlrechts. Kommunales Wahlrecht ausweiten! In Deutschland können EU-Bürger an den Kommunalwahlen teilnehmen. Dafür wurde das Grundgesetz 1997 geändert. Berlinerinnen und Berliner ohne EU-Pass können aber weiterhin nicht wählen. In vielen europäischen Ländern ist das kommunale Wahlrecht für Ausländer, die nicht aus der EU kommen, bereits Realität: Dänemark hat das kommunale Wahlrecht bereits 1974 eingeführt. Dort haben ausländische Staatsbürger auf kommunaler wie regionaler Ebene das aktive und passive Wahlrecht. Schweden folgte 1975. Großbritannien gewährt das kommunale Wahlrecht Staatsbürgern der Commonwealthländer und den in Großbritannien lebenden Iren. In Deutschland könnte die nötige Grundgesetzänderung mit der Mehrheit der Großen Koalition erfolgen. Wir fordern schnellstens eine politische Entscheidung. Demokratische Teilhabe über das kommunale Wahlrecht! Das Grundgesetz muss geändert werden! Dies müssen die Parteien im Bundestag und die Länder im Bundesrat beschließen. Um das kommunale Wahlrecht einzuführen, bedarf es auch Ihrer Unterstützung! Diskutieren Sie mit Freunden und Kollegen. Fordern Sie Ihren Abgeordneten dazu auf, sich stärker für das kommunale Wahlrecht für alle einzusetzen. Wir fordern zum gesellschaftlichen Dialog und zum Umdenken in den konservativen Parteien auf! Dafür bedarf es auch Ihrer Unterstützung! Diskutieren sie in Ihrem privaten und beruflichen Umfeld. Machen Sie mit in politisch demokratischen Parteien und Verbänden. Wir informieren Sie gerne über die Arbeit der Berliner SPD. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Umfeld ein großes Stück demokratischer zu gestalten.

Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft Migration der SPD Berlin