SPD-Fraktion steht hinter Partizipationsgesetz

Veröffentlicht am 19.11.2010 in Fraktion

Integration ist nicht erst seit den Äußerungen Thilo Sarrazins ein wichtiges Thema der Berliner SPD. In den letzten Jahren kamen sozialdemokratische Integrationspolitiker zu der Erkenntnis, dass eine Verrechtlichung der Integrationsbemühungen nötig ist, um diese symbolisch wie strukturelle voranzutreiben.

So entwickelten sich vor gut einem Jahr die ersten Entwürfe zum Berliner Partizipationsgesetz. Diese Entwürfe durchliefen eine heiße und anstrengende Diskussionsphase und wurden nun auch von den Genossinnen und Genossen im Abgeordnetenhaus diskutiert. Die SPD Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses hat sich nach einer mehrstündigen Sitzung hinter das geplante Partizipationsgesetz gestellt. Berlin wäre somit das erste Bundesland, welches Integration und politische Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund gesetzlich festhält. Mit der Umsetzung des Gesetzes wird jeder Berliner Stadtbezirk mit einem Integrationsbeaufragten ausgestattet. Auch die Berliner Bezirksverordnetenversammlungen werden künftig über einen Ausschuss für Integration verfügen. Somit ist sichergestellt, dass die wichtigen Themen Integration und Migration in allen Bezirken politische Beachtungen finden. Außerdem wird mit dem Gesetzentwurf das aktuelle Beerdigungsgesetz überarbeitet und interkulturell geöffnet. Die Verwaltung verpflichtet sich außerdem ihren Anteil der Angestellten mit Migrationshintergrund dem Berliner Durchschnitt anzupassen. Auch wenn viele Bereiche durch das neue Partizipationsgesetz noch unberührt bleiben, ist das neue Gesetz ein erster aber wichtiger Schritt in Richtung einer fortschrittlichen und verantwortungsbewussten Integrationspolitik im Land Berlin. Wir sind stolz, dass auch Genosse Sven Mekarides aus der AG Migration Pankow an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt war. (G. Kijora)